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   OVG Sachsen, 14.12.2023 - 1 A 465/22   

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https://dejure.org/2023,39423
OVG Sachsen, 14.12.2023 - 1 A 465/22 (https://dejure.org/2023,39423)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14.12.2023 - 1 A 465/22 (https://dejure.org/2023,39423)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14. Dezember 2023 - 1 A 465/22 (https://dejure.org/2023,39423)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    BImSchG § 22 Abs. 1, BImSchG § 22 Abs. 1a, 18. BImSchV § 1 Abs. 1, 18. BImSchV § 1 Abs. 2, 18. BImSchV § 5 Abs. 3
    Nachbarklage; Abwehranspruch; Grundschulhort; Lärmbelastung; Kinderlärmprivilegierung; Tobefläche; Sportanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Unterlassung der Nutzung der Freiflächen des Schulgeländes einer Grundschule für den Hortbetrieb sowie den Abendbetrieb in der Turnhalle; Überschreitung von Lärmimmissionswerten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 18.03.2022 - 2 BvR 1232/20

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Richterbesoldung nach Altersstufen wegen

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.12.2023 - 1 A 465/22
    Damit haben die Kläger weder einen entscheidungstragenden Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des angegriffenen Urteils mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt, dass der Ausgang eines zugelassenen Berufungsverfahrens als offen erscheint (zu diesem Erfordernis bei § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 18. März 2022 - 2 BvR 1232/20 -, juris Rn. 23 m. w. N.).

    Auch insoweit haben die Kläger weder einen entscheidungstragenden Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des angegriffenen Urteils mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt, dass der Ausgang eines zugelassenen Berufungsverfahrens als offen erscheint (zu diesem Erfordernis vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 18. März 2022 - 2 BvR 1232/20 -, juris Rn. 23 m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 15.09.1994 - 7 L 5328/92

    Freizeitanlagen; Geräusche; Immissionsschutz; Open-air-Konzert;

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.12.2023 - 1 A 465/22
    Die Sportanlagenlärmschutzverordnung gilt nach ihrem § 1 Abs. 1 nur, soweit Sportanlagen zum Zweck der Sportausübung betrieben werden; für die Ermittlung und Bewertung von Geräuschbelastungen durch abweichende Nutzungen von Sportanlagen verbleibt es bei den allgemeinen Regelungen (wie NdsOVG, Urt. v. 15. September 1994 - 7 L 5328/92 - juris Rn. 4).

    Ausgehend von dem nicht rein anlagen-, sondern auch nutzungsbezogen definierten Anwendungsbereich (vgl. NdsOVG, Urt. v. 15. September 1994 - 7 L 5328/92 -, juris Rn. 4 [Open-air-Konzert im Sportstadion]; Reidt/Schiller, in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 102. EL September 2023, § 18 BImSchV § 1 Rn. 8; Ketteler, NVwZ 2002, 1070, 1072) der Sportanlagenlärmschutzverordnung spricht nichts dafür, eine Freifläche mit einzelnen Sporteinrichtungen, die während der Hortzeiten nicht zur Ausübung von Sport genutzt werden, abweichend dem Gesetzeswortlaut von der Privilegierung der Geräuscheinwirkungen "von Kindertageseinrichtungen" auszunehmen.

  • OVG Sachsen, 02.01.2023 - 1 A 447/22

    Nachbarklage; Baugenehmigung; Gemengelage; Nutzungsart; Erschließung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.12.2023 - 1 A 465/22
    Es genügt nicht, dass auch eine andere Bewertung möglich gewesen wäre, wenn für die Unrichtigkeit nicht auch eine beachtliche Wahrscheinlichkeit spricht (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 18. August 2016 - 1 A 368/16 -, juris Rn. 8; Beschl. v. 2. Januar 2023 - 1 A 447/22 - , juris Rn. 12).
  • OVG Sachsen, 18.08.2016 - 1 A 368/16

    Ausbildungsförderung; Vermögen; Vermögenszurechnung; Vermögensverschiebung

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.12.2023 - 1 A 465/22
    Es genügt nicht, dass auch eine andere Bewertung möglich gewesen wäre, wenn für die Unrichtigkeit nicht auch eine beachtliche Wahrscheinlichkeit spricht (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 18. August 2016 - 1 A 368/16 -, juris Rn. 8; Beschl. v. 2. Januar 2023 - 1 A 447/22 - , juris Rn. 12).
  • BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 21.09

    Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen bei der Klagebefugnis;

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.12.2023 - 1 A 465/22
    Die Verletzung einer gerichtlichen Hinweispflicht (§ 86 Abs. 3 VwGO) gegenüber den Klägern zu der Frage der Einholung eines Sachverständigengutachtens scheidet auch deshalb aus, weil ein Gericht die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen muss, da sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (vgl. BVerwG , Beschl. v. 29. Januar 2010 - 5 B 21.09 -, juris Rn. 18 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 30.03.2021 - 1 CS 20.2637

    Eilantrag des Nachbarn gegen Erweiterung einer Schule

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.12.2023 - 1 A 465/22
    Dass der Gesetzgeber mit der von den Klägern zitierten - insoweit knapp gehaltenen - Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17, 4836, S. 6), nach der die Privilegierung nicht gilt "für Sportanlagen im Sinne der Sportanlagenlärmschutzverordnung (§ 18. BImSchV), die am Leitbild einer Anlage orientiert ist, die dem ... Schulsport ... dient", bei der Weiterentwicklung des Lärmschutzrechts im Jahr 2011 durch ein "klares gesetzgeberisches Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft" (so BT-Drs. 17/4836, S. 1; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 30. März 2021 - 1 CS 20.2637 -, juris Rn. 18) einen von § 1 Abs. 1 der 18. BImSchV abweichenden, rein anlagenbezogenen Anwendungsbereich der Sportanlagenlärmschutzverordnung hätte zugrunde legen wollen, erschließt sich anhand des klägerischen Zulassungsvorbringens nicht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2020 - 7 D 24/18

    Auch privilegierter Kinderlärm ist abwägungserheblich!

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.12.2023 - 1 A 465/22
    Dem vorstehend unter 1. b) aa) wiedergegebenen Teil der Urteilsbegründung halten die Kläger mit ihrem fristwahrenden Zulassungsvorbringen zur Darlegung von Richtigkeitszweifeln i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO entgegen, der durch die Hortnutzung verursachte Kinderlärm sei nicht nach § 22 Abs. 1a BImSchG privilegiert, weil es sich - anders als etwa in dem vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen durch Urteil vom 15. Juni 2020 - 7 D 24/18.NE - (juris) entschiedenen Verfahren - nicht um ein bloßes Pausengelände oder einen Schulhof handle, sondern um ein einheitliches, nicht nach Nutzungsarten abgegrenztes Freigelände mit zwei Laufbahnen und einer Sprunggrube im Bereich um die Sporthalle, das sowohl für Schulsport als auch für andere Zwecke genutzt werden könne.
  • BVerwG, 10.05.2023 - 4 B 19.22

    Festslegung von Ansprüchen Dritter über die Erstattung von Aufwendungen für

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.12.2023 - 1 A 465/22
    Die Frage, ob das vorinstanzliche Verfahren an einem Verfahrensmangel leidet, ist vom materiell-rechtlichen Standpunkt des Vordergerichts aus zu beurteilen, selbst wenn dieser rechtlich unzutreffend sein sollte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10. Mai 2023 - 4 B 19.22 -, juris Rn. 7 m. w. N.).
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